Vergangene Woche sorgte ein bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für Aufmerksamkeit, denn dieses erklärte das von der Bundesregierung 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig! Einer der Kläger ist HANNES JAENICKE.

Bereits 2018 reichte Hannes Jaenicke gemeinsam mit u.a. der Deutschen Umwelthilfe, sowie weiteren Institutionen die entsprechende Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, mit der Kernaussage: Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletze die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum.

Anfang dieses Jahres schloss sich eine Klage der ‚Fridays for Future‘-Bewegung und weiterer Umweltaktivist*Innen an, darunter Luisa Neubauer. Das oberste Verfassungsgericht gab nun allen Antragstellern Recht und urteilte, dass die deutsche Bundesregierung die Grundrechte zukünftiger Generationen verletzt! Das Gericht argumentierte in seinem Urteil, dass die Klimaschutzziele in dem Gesetz über 2030 nicht nah genug definiert seien. Und das lege den Bürgern für den Zeitraum danach eine enorme Last im Kampf gegen den Klimawandel auf und verletze so grundrechtliche Freiheiten. Der Staat komme damit seiner Schutzpflicht nicht nach.

Ein derart unerwartetes Urteil im Bereich Umweltschutz ist revolutionär und verpflichtet die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz. In unser aller Namen!